1. Allgemeines

Das Hortkonzept der Evangelischen Grundschule Halberstadt greift Ziele und Vorraussetzungen der Schule auf und führt sie fort. Die Kinder sollen auch im Hort ihre geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln.

Der Hort der Evangelischen Grundschule Halberstadt identifiziert sich mit dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) vom 7. Februar 2003 und macht sich seine wesentlichen Bestandteile zu eigen.

In den Hort der Evangelischen Grundschule Halberstadt werden ausschließlich staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen eingestellt, die sich mit den christlichen und reformpädagogischen Inhalten dieser Schule identifizieren können.